Förderprogramm Kommunalrichtlinie

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie[1] werden strategische und investive Maßnahmen gefördert.

Zielgruppe

Die Förderung kann durch Kommunen, gemeinnützigen Sportvereinen, kommunalen Unternehmen sowie andere lokale Akteure in Anspruch genommen werden.

Geltungsbereich

Das Programm steht den jeweiligen Fördernehmern bundesweit zur Verfügung.

Fördergegenstand

Grundsätzlich sind Förderungen in den folgenden Themenbereichen möglich:

  1. Strategische Förderschwerpunkte

    • Fokusberatung: "Gefördert wird eine Fokusberatung im Bereich Klimaschutz durch externe Dienstleister für Antragsteller, die am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen. Die Beratung erfolgt zu kurzfristig umsetzbaren Klimaschutzaktivitäten und gibt konkrete Empfehlungen. Gefördert werden ausschließlich Beratungsleistungen für Institutionen, die über kein Klimaschutzkonzept verfügen."

    • Energie- und Umweltmanagementsysteme: Gefördert wird die Implementierung eines Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 sowie eines Umweltmanagementsystems gemäß EMAS-Verordnung Nr. 1221/2009.
    • Energiesparmodelle,
    • Kommunale Netzwerke: Gefördert werden Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke zu den Themen Klimaschutz, Energieeffizienz, Ressourceneffizienz sowie klimafreundliche Mobilität. Gefördert wird die Phase der Gewinnung von Teilnehmern sowie die eigentliche Netzwerkphase, bestehend aus Aufbau, Betrieb und Begleitung.
    • Potenzialstudien: Gefördert wird die Erstellung von Potenzialstudien in den Bereichen Abfallentsorgung, Siedlungsabfalldeponien, Abwasserbehandlungsanlagen, Trinkwasser, Nutzung von Abwärme aus Industrie und Gewerbe sowie Digitalisierung.
    • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement: Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen oder Klimaschutzmanager sowie die Umsetzung erster Maßnahmen, sofern diese in den folgenden Bereichen integrierter Klimaschutz, klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung sowie klimafreundliche Mobilität.
  2. Investive Förderschwerpunkte

    • Beleuchtung und Belüftung: Gefördert werden ganz Allgemein die Modernisierung von Beleuchtung in Räumen und Außengeländen sowie die Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen.

    • Nachhaltige Mobilität: Gefördert werden Maßnahmen im Mobilitätssektor. Hierzu gehören Maßnahmen zur Nutzung von Fahrrädern, sowohl im baulichen, als auch im Verkehrssteuerungsbereich.
    • Abfallentsorgung, Kläranlagen und Trinkwasserversorgung: Gefördert werden Maßnahmen mit direktem Bezug zum Betrieb von Kläranlagen (Austausch Technik) sowie eine strukturelle Erneuerung in Bezug auf das Sammeln von wiederverwertbaren Abfällen sowie der Klärschlammverwertung.
    • Zusätzliche investive Maßnahmen für den Klimaschutz: Gefördert werden Maßnahmen, die in den anderen Förderbereichen nicht abgebildet sind, aber dennoch einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen. Hierzu gehören zum Beispiel der Austausch von Pumpen, die Modernisierung von Warmwasserbereitungsanlagen, aber auch der Austausch von Elektrogeräten in Kindertagesstätten sowie die Montage von außenliegenden Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung.

Anforderungen/Voraussetzungen

Für einige investive Förderschwerpunktthemen sind Potenzialanalysen (z. B. aus dem strategischen Förderschwerpunkt) notwendig, um eine Förderung zu erhalten. Bei einigen investiven Förderschwerpunkten gelten Anforderungen an die zuwendungsfähigen Technologien. Hier sind zum Beispiel die Außen­ und Straßenbeleuchtung, raumlufttechnische Anlagen sowie Maßnahmen in Kläranlagen und Anlagen zur Trinkwasserversorgung zu nennen.

Rechtlicher Rahmen der Förderung

Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist von Seiten der Kommunalrichtlinie im Einzelfall möglich - dies muss jedoch für jeden Fall geprüft werden.

Förderhöhe

Die Förderhöhe ist als Zuschuss realisiert und variiert von Förderthema zu Förderthema. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Inhalte. Bei der Zuschusshöhe gelten die in Klammern angegebenen Werte für finanzschwache Kommunen.

 
Zuschusshöhe
Zuschusshöhe
Braunkohlerevier
Zuwendungsgrenzen
Fokusberatung
65 % (95 %)
80 %
mind. 5.000 EUR
Energie- und
Umweltmanagementsysteme
40 % (65 %)
55 %
mind. 5.000 EUR
Energiesparmodell
(Energiesparmodell)
65 % (90 %)
80 %
mind. 10.000 EUR
Energiesparmodell
(Starterpaket)
50 % (65 %)
65 %
mind. 5.000 EUR
Kommunale Netzwerke
(Gewinnungsphase)
100 %
---
max. 3.000 EUR
Kommunale Netzwerke
(Netzwerkphase)
60 %
---
max. 20.000 EUR im 1. Jahr bzw.
max. 10.000 EUR ab 2. Jahr
je Teilnehmer
Potenzialstudien
50 % (70 % )
65 %
mind. 10.000 EUR
Klimaschutzkonzepte und
Klimaschutzmanagement
65 % (90 %)
80 %
mind. 10.000 EUR
Beleuchtung und Belüftung
25 % (30 %)
35 - 40 %
mind. 5.000 EUR
Nachhaltige Mobilität
30 - 40 % (40 - 60 %)
45 - 55 %
mind. 5.000 EUR
Abfallentsorgung, Kläranlagen
und Trinkwasserversorgung
50 % (60 %)
35 - 65 %
mind. 5.000 EUR bzw.
mind. 10.000 EUR
(abhängig vom Schwerpunkt)
Zusätzliche Maßnahmen für
den Klimaschutz
40 % (50 %)
bis 55 %
mind. 5.000 EUR

Ablauf

Das Förderprogramm läuft seit 01.01.2019 bis Ende 2022. Seit dem 01.01.2020 können ganzjährig Anträge gestellt werden. Die Anträge sind online über das easy-Online-Portal einzureichen.

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