Ausschreibungen Biomasse

Die Ermittlung der Höhe der Marktprämie erfolgt seit September 2017 nicht mehr pauschal, sondern per Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur, sofern es sich um Anlagen handelt, die nach dem 01.01.2017 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von 150 kW bis 20 MW haben. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus dem EEG[1]. Ausgenommen von der Verpflichtung für eine Ausschreibung sind Anlagen, welche vor dem 01.01.2017 eine Genehmigung nach dem BImSchG, eine sonstige Genehmigung nach Bundesrecht oder eine Baugenehmigung benötigten und erhalten haben und bis 31.12.2018 in Betrieb genommen wurden. Anlagen, deren installierte Leistung den Mindestwert unterschreiten und vor dem 01.01.2017 betrieben wurden, können ebenfalls an der Ausschreibung teilnehmen, wenn der Zahlungsanspruch nach dem EEG noch für höchstens acht Jahre besteht[2]. Die Ausschreibung findet jeweils zum 01.09. eines Jahres statt.

Preishistorie tabellarisch

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zuschläge. Die Preisangabe erfolgt in ct/kWh.

Gebotstermin
Durchschnittspreis
niedrigstes Angebot
höchstes Angebot
Gesamt
13,78
9,75
16,59
12/2020
14,85
9,50
16,40
04/2020
13,99
10,28
16,40
11/2019
12,47
9,35
16,56
04/2019
12,34
9,53
16,56
09/2018
14,73
10,00
16,73
09/2017
14,30
9,86
16,9

Preishistorie grafisch

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Ausschreibungsergebnisse der obigen Tabelle. Für eine große Darstellung der Vergütungshistorie bitte auf die Grafik klicken. Die große Darstellung erfolgt in einem neuen Fenster/Tab.

Grafik Historie Ausschreibung Biomasse
Grafik Historie Ausschreibung Biomasse

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