Energiewirtschaft
Ein Großteil meiner Projekte ist zwar technikbasiert, letztlich geht es aber natürlich um die (Energie)Kosten. Alleine schon deshalb ist es notwendig, sich mit den verschiedenen Aspekten der Energiewirtschaft auszukennen.
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Allgemeines
Für die spezifischen Kosten ist der Zeitpunkt des Kaufs ein entscheidendes Kriterium, ein weiteres kann - je nach Einkaufsgut - die eingekaufte Menge sein. Im Energiebereich ist der spezifische Preis jedoch nicht von der Menge abhängig. Bei der Strombelieferung stellt die Verbrauchsstruktur das wesentliche Kriterium zur Bestimmung der Preiszusammensetzung eine große Rolle. Bei anderen Einkaufsgüter besteht hingegen die Möglichkeit von Mengenrabatten.
Wichtig ist das Wissen um die Parameter, die den Preis bestimmen - dies können durchaus auch weltpolitische Ereignisse sein (z. B. bei Heizöl oder Stahl), aber auch das Wetter kann einen Einfluss haben (Lebensmittel). Entscheidend ist es daher für jedes Einkaufsgut in Abhängigkeit vom Bedarf (planbar, nicht planbar) zum Einen die richtige Einkaufsstrategie zu entwickeln und zum Anderen die richtigen Verkäufer/Lieferanten zu kennen.
Die Erfahrung zeigt, dass gerade für Materialien die meisten Einkaufsabteilungen gut bis sehr gute Verfahren entwickelt haben, bei Energie jedoch häufig die speziellen Feinheiten und Möglichkeiten (noch) nicht bekannt sind.
Zusammensetzung Energiekosten
Im normalen Einkaufsgeschäft gibt es eine einfache Formel zur Bestimmung des Gesamtpreises:
Energiekosten = Energiepreis + Kosten Netzzugang + Messkosten + Steuern/Abgaben (+ USt)
Bei Energie (vor allem Strom) wird dies jedoch durch diverse Arten von Steuern und Abgaben deutlich komplizierter, zumal durch entsprechende Verbände und Interessengruppen Steuerbegünstigungen gesetzlich definiert werden konnten. Der Blumenstrauß an Möglichkeiten für Vergünstigungen ist inzwischen derart groß geworden, dass eine Beschäftigung mit diesem Thema unter der Berücksichtigung der Energiekosten im Gesamtkontext des Unternehmens fast schon als unsinnig zu bezeichnen ist, da sich manch Ressourceneinsatz für 3 % Kostenanteil im Unternehmen (KMU produzierendes Gewerbe ohne Gießereien mit elektr. betriebenen Schmelzöfen) nur selten wirtschaftlich darstellt.
Dennoch verlangen gesetzliche Vorgaben inzwischen von vielen Unternehmen, sich auch mit dem Thema Energieeinkauf und seinen Folgen etwas konkreter auseinander zu setzen.
Preisbildung Strom und Erdgas
Die im obigen Abschnitt "Zusammensetzung Energiekosten" dargestellte Formel soll im Folgenden etwas genauer betrachtet werden, da sich daraus entsprechende Möglichkeiten zur Beeinflussung der Energiekosten ergeben. Die folgenden Abbildungen zeigen die Preisentwicklung für Strom (erste Grafik) und für Erdgas (zweite Grafik) auf Basis der statistischen Auswertung des statistischen Bundesamtes als Index. Für eine große Darstellung bitte auf die Grafik klicken. Die große Darstellung erfolgt in einem neuen Fenster/Tab.
Für Strom und Erdgas ergibt sich der reine Energiepreis aus dem Lastprofil des Abnehmers, dem sich darauf ergebenden Einkaufsprofil und dem Zeitpunkt des Einkaufs, wobei letzteres auch auf mehrere Zeitpunkte verteilt sein kann. Das Lastprofil kommt dabei nur bei Strom zu Tragen, da der Bezug von Strom durch das so genannten Base/Peak-Verhältnis charakterisiert wird. Ob der bezogene Strom dem Base- oder dem Peak-Anteil zugeordnet wird, hängt dabei davon ab, an welchem Wochentag und zu welcher Uhrzeit an diesem Tag der Bezug anfällt. Grob kann die Aufteilung derart erfolgen, dass sich der Base-Anteil am Wochenende sowie tagsüber in der Nacht ergibt. Der Peak-Anteil entspricht dann den restlichen Zeiten. Beide Einzelanteile werden an der EEX in Leipzig einzeln gehandelt, was zur Abhängigkeit des Energiepreises vom Base/Peak-Verhältnis führt. Dieses wird nämlich als Einkaufsprofil vom Lieferanten bestimmt und danach dann die gewünschte Energiemenge an der Börse am Termin- oder Spotmarkt gekauft, wobei hier zu beachten ist, dass sich das Lieferjahr auch durchaus (weit) in der Zukunft befinden kann. Bei Erdgas entfällt die Unterscheidung
Gasspeicherung Deutschland
Energieträger, die über das Jahr betrachtet, keine kontinuierliche Entnahme aus dem öffentlichen Netz aufweisen, sind auf Speicher angewiesen um kurzfristige Leistungsspitzen abzufangen bzw. um eine Lieferknappheit zu vermeiden. Bei Erdgas ist der Füllstand der Gasspeicher Deutschlands auch in kleiner Indikator für mögliche Preisentwicklungen. Für eine größere Darstellung in einem neuen Tab/Fenster bitte die Grafik anklicken.
Preisentwicklung Rohöl
Vor allem die flüssigen und gasförmigen Brenn- und Kraftstoffe sind oftmals auch abhängig von der Rohöl-Preisentwicklung. Folgend finden Sie die historischen Preisentwicklungen für das von den OPEC-Staaten geförderten Rohöls sowie für die Ölsorten Brent und WTI, jeweils in der Einheit EUR/Barrel bzw. USD/Barrel. Für eine größere Darstellung in einem neuen Tab/Fenster bitte die Grafik anklicken.
Jeder Endabnehmer ist, soweit er kein autarkes Energienetz betreibt, an das öffentliche Netz und damit an einen Netzbetreiber angeschlossen. Welcher Netzbetreiber das operativ ist, entscheidet die jeweilige Kommune, in der sich der Endabnehmer befindet. Die Kommune vergibt an ein Unternehmen eine Konzession und lässt sich diese in Form der Konzessionsabgabe vom Netzbetreiber bezahlen - die Konzessionsabgabe wird vom Netzbetreiber dann entsprechend über den Lieferanten an den Endabnehmer weitergereicht. Der Netzbetreiber ist grundsätzlich dafür zuständig, dass das Netz (egal ob Strom oder Erdgas) immer in der Lage ist, die jeweilige Energieform zu liefern (technischer Zustand der Anlagen, Bereitstellung von Kapazitäten). Abhängig vom Zählertyp (siehe Folgeabschnitt) muss der Endabnehmer dem Netzbetreiber - entweder direkt oder über den Lieferant (in Deutschland meist letzteres) - eine Grundgebühr und einen Arbeitspreis oder einen Arbeitspreis und einen Leistungspreis bezahlen. Teile der Steuern und Abgaben werden ebenfalls über den Netzbetreiber in Rechnung gestellt (z. B. KWK-Umlage). Die folgende Tabelle zeigt den Verlauf des Netznutzungsentgeltindex, wie er vom statistischen Bundesamt ermittelt wurde. Für eine große Darstellung bitte auf die Grafik klicken. Die große Darstellung erfolgt in einem neuen Fenster/Tab.
Für eine ordnungsgemäße Abrechnung gibt es bei jedem Endabnehmer einen offiziellen Übergabepunkt, welcher meist dem Zähler entspricht. Für geringe Energiemengen kommen so genannte SLP-Zähler zum Einsatz (StandardLastProfil), während große Bezugsmengen mittels eines rLm-Zählers (registrierende Leistungsmessung) gemessen werden. Dabei wird bei Strom die Bezugsmenge je Viertelstunde und bei Erdgas die Bezugsmenge je Stunde aufgezeichnet. Diese Aufzeichnung ergibt dann das Bezugsprofil (siehe Abschnitt Energiepreis) und kann neben dem Einkauf auch im Bereich der Kostenoptimierung genutzt werden. Für den Betrieb und die Messung selbst ist der so genannte grundverantwortliche Messstellenbetreiber zuständig, der in den meisten Fällen dem zuständigen Netzbetreiber entspricht. Jeder Endkunde hat jedoch die Möglichkeit, den Betrieb des Zählers und die Ablesung (verbunden mit der Übermittlung der Werte an den Netzbetreiber) an ein drittes Unternehmen abzugeben und würde in diesem Fall einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag abschließen, vom Dienstleister eine Rechnung erhalten, dafür dann aber nicht vom zuständigen Netzbetreiber entsprechend geringere Beträge in Rechnung gestellt bekommen. Im Rahmen des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) müssen die zuständigen grundverantwortlichen Messstellenbetreiber auch bestimmten, bisher als SLP-Abnahmestellen definierten Endkunden, einen rLm-Zähler (umgangssprachlich SmartMeter) einbauen. Am 31.01.2020 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Marktanalyse "Smart Meterin Systems" veröffentlicht. Basis hierfür ist die Feststellung, dass es auf dem freien Markt drei sogenannte Smart-Meter-Gateways von drei von einander unabhängigen Herstellern gibt
Für Strom und Erdgas gibt es verschiedene Steuern, die sich in bestimmten Zeiträumen ändern, da sich deren Höhe von verschiedenen Faktoren innerhalb der Energiewirtschaft ergeben. Im Folgenden finden Sie die Liste der aktuellen und historischen Steuern und Abgaben. Die angegebenen Preise sind jeweils aktuell, bei mehreren (mengenabhängigen) Preisen, ist jeweils die Umlage der ersten Stufe angegeben - die komplette Übersicht erfolgt auf den gesonderten Seiten, auf denen Sie auch eine genauere Erläuterung der Abgabe erhalten.
Strom
Stromsteuer: 2,05 ct/kWh
EEG-Umlage: 3,723 ct/kWh
KWKG-Umlage: 0,378 ct/kWh
§ 19 StromNEV-Umlage: 0,437 ct/kWh
Offshore-Netzumlage: 0,419 ct/kWh
Abschaltbare Lasten-Umlage: 0,003 ct/kWh
Die folgende Abbildung zeigt die Zusammensetzung der Steuern und Abgaben Strom für eine Entnahmestelle mit einem Strombezug bis 100.000 kWh/a. Für eine große Darstellung bitte auf die Grafik klicken. Die große Darstellung erfolgt in einem neuen Fenster/Tab.
Erdgas
Energiesteuer: 0,55 ct/kWh
CO2-Steuer: 0,46 ct/kWh
Bilanzierungsumlage: 0,00 / 0,00 ct/kWh
Konvertierungsumlage: 0,00 ct/kWh
Konvertierungsentgelt: 0,045 ct/kWh
VHP-Entgelt: 0,0001 ct/kWh
Marktraumumlage: 0,7291 EUR/(kWh/h) je Jahr
Biogas-Wälzungsbetrag: 0,5740 EUR/(kWh/h) je Jahr
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist in der Konzessionsabgabenversordnung (KAV) gesetzlich geregelt. Die Höhe der Abgabe ergibt sich aus der Größe der Kommune - dargestellt über die offizielle Einwohnerzahl und nach dieser gestaffelt. Sofern der Endabnehmer (nur Gewerbe und Industrie) einen Sondervertrag mit einem Lieferanten abschließt und über eine Leistungsmessung verfügt, so bezahlt er eine gesondert, meist deutlich geringere Konzessionsabgabe. Bei Strom besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit eine zwischen den Tageszeiten (abhängig vom Netzbetreiber) sich unterscheidende Konzessionsabgabe zu bezahlen. Gaskunden mit einer Bezugsmenge > 5 GWh/a sind von der Konzessionsabgabe befreit.
Stromerzeugung und - bezug in Deutschland
Die Bundesnetzagentur (BNetzA)[1] veröffentlicht täglich verschiedene Zahlen zur Stromerzeugung und zum -bezug. Im Folgenden finden Sie für die Erzeugung die prozentuale Aufteilung sowie für den Bezug die realen Strommengen. Die Aktualisierung der Grafiken erfolgt monatlich. Für eine große Darstellung bitte auf die Grafik klicken. Die große Darstellung erfolgt in einem neuen Fenster/Tab.
Vergütungen Stromerzeugungsanlagen
Für in PV-und KWK-Anlagen erzeugter Strom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, erhält der Erzeuger eine gesetzlich vorgeschriebene Einspeisevergütung, der vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Anschlussleistung der Anlage abhängig ist. Theoretisch ergeben diese Einnahmen eine Reduzierung der spezifischen Energiekosten.
PV-Anlagen:
8,20 (13,00) bzw. 7,10 (10,90) und 5,80 (10,90) ct/kWh
KWK-Anlagen: 7,599 ct/kWh
Ausschreibungen
Die Bundesnetzagentur führt für verschiedene Erzeugungsarten Ausschreibungen durch, um den Bedarf der finanziellen Förderung von EE- und KWK-Anlagen zu ermitteln.
Biomasse: 14,85 ct/kWh
Solaranlagen: 5,10 ct/kWh
Windkraft an Land: 5,85 ct/kWh
Windkraft an Land und Solar: 5,33 ct/kWh
KWK: 5,87 / 11,74 ct/kWh
Windkraft auf See: 4,66 ct/kWh
Die folgende Abbildung zeigt die Summe der Ausschreibungsergebnisse (durchschnittlicher Preis) jeweils mit Veränderung zum Zeitpunkt der Ausschreibung. Für eine große Darstellung bitte auf die Grafik klicken. Die große Darstellung erfolgt in einem neuen Fenster/Tab.
externe Links
[1] Webseite BNetzA
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