CO2-Abgabe
Die CO2-Abgabe ist zum Jahr 2021 eingeführt worden und soll Nutzer von fossilen Energieträgern motivieren, auf weniger umweltschädliche Energieträger umzusteigen, zumindest aber Investitionen in eine umweltfreundlichere Technik zu tätigen. Die rechtliche Basis findet sich in der 2019 beschlossenen Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems - geregelt im Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG[1]).
Preishistorie
Grundsätzlich sind nicht die Kosten in Abhängigkeit von der eingesetzten Energiemenge eines bestimmten Energieträgers festgelegt. Stattdessen sind bis 2025 Kosten je Tonne CO2 festgelegt. Anschließend werden Zertifikate für den Ausstoß versteigert. Für 2026 gilt dabei ein Korridor mit festen Preisen, anschließend erfolgt die Preisbildung im freien Markt. Die energieträgerspezifischen Kosten ergeben sich aus dem Umrechnungsfaktor aus Menge CO2 als Masse je kWh (der so genannte CO2-Faktor). Die Preisbildung über den Rechteverkauf gemäß EU ETS 2[2] wurde durch eine europäische Vereinbarung von 2027 auf das Jahr 2028 verlegt.
Im Folgenden finden Sie die Entwicklung der Abgabe für Erdgas (Angabe in netto).
Jahr |
Preis in EUR/Mg CO2 |
Preis in ct/kWh für Erdgas |
|---|---|---|
2026 |
55,00 - 65,00 |
bis zu 1,55 |
2025 |
50,00 |
1,00 |
2024 |
45,00 |
0,82 |
2023 |
35,00 |
0,64 |
2022 |
30,00 |
0,55 |
2021 |
25,00 |
0,46 |
externe Links
[1] Gesetze im Internet mit aktuellem Gesetzestext
[2] Webseite der Deutschen Emissionsstelle DEHSt
letzte Seite
Seitenanfang