Abschaltbare Lasten-Umlage
Die Übertragungsnetzbetreiber hatten durch die AbLaV die Möglichkeit eine Ausschreibung durchzuführen, die dazu führte, dass der Netzbetreiber zuverlässig die Leistung um einen bestimmten Wert reduzieren konnten. Die Kosten für die Bereitstellung und die Abschaltung der Last wurden über die Abschaltbare Lasten-Umlage gedeckt. Gemäß § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)[1], berechneten die deutschen Übertragungsnetzbetreiber jährlich die Abschaltbare Lasten-Umlage und veröffentlichen diese bis spätestens zum 25. Oktober[2]. Die Umlage wurde mit Ende des Jahres 2022 eingestellt.
Preishistorie
Im Folgenden finden Sie die historische Entwicklung der Umlage.
Beginn Gültigkeit |
Preis in ct/kWh |
|---|---|
01.01.2022 |
0,003 |
01.01.2021 |
0,009 |
01.01.2020 |
0,007 |
01.01.2019 |
0,005 |
01.01.2018 |
0,011 |
01.01.2017 |
0,006 |
01.01.2016 |
AbLaV außer Kraft gesetzt |
01.01.2015 |
0,006 |
01.01.2014 |
0,009 |
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